Aktuelles
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Im Jahr 2010 wird die Maschinensicherheit neu definiert. Ab dem 29.12.2009 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Für die Kennzeichnung von Maschinen ergeben sich wesentlichen Änderungen.
Ab dem 29.12.2009 müssen folgenden Angaben erkennbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht sein:
- Firmenname und vollständige Anschrift des Herstellers und ggf. seines Bevollmächtigten
- Bezeichnung der Maschine
- CE-Kennzeichnung
- Baujahr, d.h. das Jahr in dem der Herstellungsprozess abgeschlossen wurde
Anmerkung:
Die Europäische Maschinenrichtlinie regelt das Inverkehrbringen von Maschinen in der EU und enthält die wichtigsten Sicherheits- und Gesundheitsanforder- ungen. Sie ist erstmalig im Jahre 1992 in Kraft getreten und wurde nun überarbeitet. Hersteller von Maschinen wie auch Importeure müssen sich über die Änderungen der Maschinenrichtlinie informieren. Auch Maschinenbetreiber sollten bei Anschaffung und Umbau von Maschinen mit den Anforderungen vertraut sein.
Weitere Infos erhalten Sie auf der Website der Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd.
oder auch über nachstehenden PDF Link
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